10 Tipps für das Ermittlungsverfahren

1. Verhalten Sie sich gegenüber Polizeibeamten immer höflich, aber bestimmt. Auf Verlangen haben Sie sich auszuweisen.


2. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und verlangen Sie Erklärungen. Leisten Sie nie körperlichen Widerstand!


3. Machen Sie unter keinen Umständen gegenüber der Polizei oder Dritten irgendwelche Angaben zum Tatvorwurf.


4. Sie sind als Beschuldigter von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, der polizeilichen Vorladung zur Vernehmung Folge zu leisten. Tun Sie es auch nicht!


5. Geben Sie nie freiwilllig eine Blut- oder DNA-Probe ab. Willigen Sie auch nie in eine Durchsuchung ein. Auch die berühmte erkennungsdienstliche Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke) ist nicht immer zulässig.


6. Unterschreiben Sie nie irgendwelche Protokolle oder Erklärungen, die Sie nicht genau gelesen und verstanden haben. Im Zweifel verweigern Sie die Unterschrift.


7. Lassen Sie sich immer von allen Protokollen und Beschlüssen Kopien geben.


8. Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse eines Gerichts müssen Sie zunächst hinnehmen.


9. Geben Sie nie den PIN-Code oder das Passwort Ihres Mobiltelefons preis!


10. Warten Sie nicht mit dem Gang zum Anwalt bis zur Anklage! Viele Verfahren lassen sich schon vorgerichtlich erledigen. Das spart Nerven und Geld.