Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Dr. Kurth

Rechtsanwalt Dr. Kurth verteidigt Sie vor jedem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht sowie dem Bundesgerichtshof. Dr. Kurth arbeitet in folgenden Rechtsgebieten:

 

  • Allgemeine Delikte: Diebstahl, Unterschlagung, Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Verleumdung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung etc.
  • Betäubungsmittelstrafrecht: Straftaten nach dem Konsum-Cannabisgesetz (KCanG), Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), sowie Besitz, Handel, Anbau, Einfuhr, Abgabe von Amphetamin, Kokain, Heroin, Legal Highs, Anabolika im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) etc.
  • Jugendstrafrecht: Verwarnung, Sozialstunden, Jugendarrest, Jugendstrafe, strafrechtliche Verantwortlichkeit etc.
  • Wirtschaftsstrafrecht: Embargo-Verstösse (AWG), Hehlerei, Geldwäsche, Kreditbetrug, Subventionsbetrug, Bestechung, Geldfälschung, Untreue etc.
  • Sexualstrafrecht: Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexuelle Belästigung, Kinderpornografie, Exhibitionismus, Beischlaf zwischen Verwandten, Cyber-Grooming, Stealthing, Upskirting etc.
  • Internetstrafrecht: Ausspähen von Daten, Darknet-Geschäfte, Hate-Speech, illegales Filesharing, Computerbetrug, Cyber-Mobbing, Straftaten nach dem KUG etc.
  • Staatsschutzdelikte: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Landfriedensbruch, Volksverhetzung, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte etc.
  • Wehrstrafrecht: Fahnenflucht, Ungehorsam, Meuterei, Missbrauch der Befehlsbefugnis etc.
  • Tötungsdelikte: Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Brandstiftung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge, Schwangerschaftsabbruch etc.
  • Völkerstrafrecht: Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit etc.
  • Rechtsmittel: Einspruch, Beschwerde, Berufung, Revision

 

Daneben verteidigt Sie Rechtsanwalt Dr. Kurth auch gegen den Vorwurf der Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus dem Nebenstrafrecht:

Das können z.B. Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Schulgesetz (SchulG), das Waffengesetz (WaffG), das Markengesetz (MarkG), das Urhebergesetz (UrhG), das Kunsturhebergesetz (KUG), die Gewerbeordnung (GewO), das Gaststättengesetz (GastG), das Jugendschutzgesetz (JuSchG), das Vereinsgesetz (VereinsG), das Versammlungsgesetz (VersG), ein Denkmalschutzgesetz (DSchG) der Länder oder das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) sein.

 

Die Opfer von Straftaten vertritt Rechtsanwalt Dr. Kurth nicht. Wenn Sie eine Nebenklage, einen Adhäsionsantrag oder Ähnliches anstreben, sollten Sie sich an einen entsprechend spezialisierten Anwalt wenden! Bei der Suche nach einer Opferanwältin kann Ihnen z.B. der Weiße Ring e.V. helfen.