Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Dr. Kurth

Rechtsanwalt Dr. Kurth verteidigt Sie vor jedem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht sowie dem Bundesgerichtshof. Generell arbeitet er in folgenden Rechtsgebieten:

 

  • Allgemeine Delikte: Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Verleumdung, Leistungserschleichung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Brandstiftung, Falschaussage etc.
  • Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Handel, Anbau, Einfuhr, Abgabe von Marihuana, Amphetamin, Kokain, Heroin, Legal Highs, Anabolika etc.
  • Jugendstrafrecht: Verwarnung, Sozialstunden, Jugendarrest, Jugendstrafe, strafrechtliche Verantwortlichkeit etc.
  • Wirtschaftsstrafrecht: Cum-Ex, Embargo-Verstösse (AWG), Hehlerei, Geldwäsche, Kreditbetrug, Subventionsbetrug, Bestechung, Geldfälschung, Untreue etc.
  • Sexualstrafrecht: Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung, Kinderpornografie, Exhibitionismus, Cyber-Grooming, Stealthing, Upskirting etc.
  • Internetstrafrecht: Ausspähen von Daten, Darknet-Geschäfte, Hate-Speech, illegales Filesharing, Computerbetrug, Cyber-Mobbing, Straftaten nach dem KUG etc.
  • Staatsschutzdelikte: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Landfriedensbruch, Volksverhetzung, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte etc.
  • Wehrstrafrecht: Fahnenflucht, Ungehorsam, Meuterei, Missbrauch der Befehlsbefugnis etc.
  • Kapitalstrafrecht: Mord, Totschlag etc.
  • Völkerstrafrecht: Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit etc.
  • Rechtsmittel: Berufung, Revision, Wiederaufnahme

 

Daneben verteidigt Sie Rechtsanwalt Dr. Kurth auch gegen den Vorwurf der Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus dem Nebenstrafrecht:

Das können z.B. Verstöße gegen das Schulgesetz (SchulG), Arzneimittelgesetz (AMG), das Waffengesetz (WaffG), das Markengesetz (MarkG), das Urhebergesetz (UrhG), die Gewerbeordnung (GewO), das Versammlungsgesetz (VersG), ein Denkmalschutzgesetz (DSchG) der Länder oder das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) sein.

 

Die Opfer von Straftaten vertritt Rechtsanwalt Dr. Kurth nicht. Wenn Sie eine Nebenklage, einen Adhäsionsantrag oder Ähnliches anstreben, sollten Sie sich an einen entsprechend spezialisierten Anwalt wenden! Bei der Suche nach einer Opferanwältin kann Ihnen z.B. der Weiße Ring e.V. helfen.