Cybercrime/Internetstrafrecht

Rechtsanwalt Dr. Kurth vertritt Sie in allen Bereichen des Internetstrafrechts. Das gilt sowohl für Abmahnungen wegen einer angeblichen Markenrechts- oder Urheberrechtsverletzung, als auch für Straftaten, die erst durch das Internet möglich oder erheblich erleichert werden, wie etwa Computerbetrug, Ausspähen von Daten, Schwarzsurfen, Online-Glücksspiel oder die massenhafte Verbreitung illegaler Inhalte.

 

Der Gesetzgeber kann mit der Geschwindigkeit der technischen Änderungen schon lange nicht mehr Schritt halten. Deshalb kommt es leider immer wieder zu Phasen der Rechtsunsicherheit. Dass die Abmahnindustrie bereit ist, die Grenzen des rechtlich Zulässigen voll auszureizen, hat zuletzt der Fall des Videoportals RedTube gezeigt. Beim Streaming von Filmen im Internet dürfte es sich aber letztlich nicht um eine Verletzungshandlung im Sinne des Urheberrechts handeln, da eine Vervielfältigung durch den Internetnutzer gerade nicht stattfindet.

 

Was viele nicht wissen: Auch schon das bloße Veröffentlichen von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten, wie es täglich in den sog. sozialen Medien geschieht, kann ohne weiteres strafbar nach dem Kunsturhebergesetz sein (§ 33 KUG)!  Wann hier eine stillschweigenden Einwilligung angenommen werden kann, wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet.

 

Neben solchen Rechtsproblemen sind Phishing, Spyware, Cyber-Mobbing, Kostenfallen und Identitätsdiebstahl Rechtsverletzungen, die regelmäßig im Internet auftreten. Auch das Werben für extremistische Organisationen (§§ 129 ff. StGB) hat durch das World Wide Web eine ganze neue Bedeutung gewonnen. Immer wieder kommt es auch zur Ankündigung von Amokläufen auf Facebook. Soweit solche Drohungen aber nur einem begrenzten Freundeskreis zur Kenntnis gelangen, sind solche Taten aber nicht wegen Androhens von Straftaten nach § 126 StGB strafbar!

 

Im Übrigen: Nur weil jemand Ihren Anschluss über die IP-Adresse ermittelt hat, heißt das noch lange nicht, dass Sie quasi automatisch für alles rechtlich verantwortlich gemacht werden können, was über diesen Anschluss veranlasst wurde. Schwierig wird es erst, wenn die Polizei zu Ihnen nach Hause kommt und den PC beschlagnahmt, um diesen dann auszuwerten. Aber selbst dann bleiben noch zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten.

 

Der juristische Laie ist schnell überfordert, wenn er eine Abmahnung von einem Anwalt oder Post von den Justizbehörden bekommt. Sie sollten daher unbedingt Rechtsrat einholen, bevor Sie darauf reagieren. Ohne eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtslage erleiden Sie sonst unwiderrufliche Nachteile.