Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht ist ein besonders kritisches Rechtsgebiet. Wer sich des Vorwurfs der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs, des Besitzes von Kinderpornografie oder ähnlicher Delikte erwehren muss, sieht sich fast immer einem hohen Maß an Vorverurteilung ausgesetzt. Die Unschuldsvermutung verkommt zur reinen Theorie.

 

Rechtsanwalt Dr. Kurth hat in der Vergangenheit zahlreiche Mandanten erfolgreich wegen des Vorwurfs der Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB) verteidigt. Die meisten dieser Fälle bringen besondere beweisrechtliche Probleme mit sich. Das gilt insbesondere für die Glaubhaftigkeit belastender Zeugenaussagen. Oftmals steht bei solchen Vorwürfen Aussage gegen Aussage und allein die Frage der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers macht den Unterschied aus zwischen Verurteilung und Freispruch. Allzu schnell meinen manche Richter, die alles entscheidende Glaubhaftigkeit der Angaben des angeblichen Opfers selbst beurteilen zu können. Hier muß unbedingt von der Verteidigung durch entsprechende Anträge entgegengewirkt werden, denn nur ein versierter und erfahrener Aussagepsychologe ist hierzu befähigt und kann Fehlurteile vermeiden.

 

Die regelmäßige Verschärfung des Sexualstrafrechts erschwert die Situation zusätzlich.  Die neue Gesetzeslage wird mitnichten zu mehr richtigen Urteilen führen. An der Beweisproblematik hat diese Reform nichts geändert. Es handelt sich bei der massiven Ausweitung strafbaren Verhaltens einzig um populistischen Aktionismus, die Falschbeschuldigungen Tür und Tor öffnet. Die Zahl der Falschbeschuldigungen im Sexualstrafrecht darf nicht unterschätzt werden. Inzwischen gibt es sogar Selbsthilfegruppen, die bei solchen Fällen Unterstützung bieten, so etwa False Memory Deutschland e.V.

 

Auch bei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie geraten immer wieder völlig unschuldige Internetnutzer in das Visier der Justiz. Manchmal ist den Mandanten auch garnicht bewußt, was sie da alles runtergeladen haben. Die Abgrenzung zwischen legaler und illegaler Pornografie ist auch dadurch sehr viel schwieriger geworden, dass auch der Besitz und die Verbreitung von pornografischen Bildern jugendlicher Darsteller (14-18 Jahre) unter Strafe steht. Daneben ist aber auch manchmal fraglich, ob es sich im Einzelfall überhaupt um Pornografie im Sinne des StGB handelt. Die Grenze zur Kunst ist manchmal fließend.

 

Ohne eine starke Verteidigung werden Sie als Beschuldigter von Sexualstraftaten schnell zum Spielball der Ermittlungsbehörden. Hinzu kommt, dass die mutmaßlichen Opfer fast immer anwaltlich vertreten sind und diese sog. Opferbeistände zusätzlich Druck machen.  Die Folge von Sexualstraftaten sind überdurchschnittlich hohe Strafen. Eine Reihe dieser Delikte werden mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Die Anklagen erfolgen deshalb auch regelmäßig in der ersten Instanz beim Landgericht. Daneben kommen auf die Täter regelmäßig hohe Schmerzensgeldforderungen der mutmaßlichen Opfer zu. Eintragungen im Bundeszentralregister werden teilweise erst nach 10 Jahren getilgt. Es droht die Vernichtung der bürgerlichen und wirtschaftlichen Existenz!